Um die Zahlung der Tage, die mit Arbeitstagen gleichgesetzt werden, zu sichern, muss der Arbeitgeber den Urlaubskassen amtshalber Bescheinigungen für folgende Elemente verschaffen.
- Mutterschaftsruhe
- Vaterschaftsurlaub
- Adoptionsurlaub
- Arbeitsunfall
- Krankheit, die keine Berufskrankheit ist, wenn der Arbeitnehmer nicht versichert ist oder der Arbeitgeber die Versicherung ad hoc nicht abgeschlossen hat (diese Fälle sind in der Minderzahl, weil der Arbeitnehmer in den meisten Fällen versichert ist)
- zeitweilige Anpassung der Arbeitsdauer vorgesehen im Artikel 353bis/3 vom Programmgesetz vom 24. Dezember 2002 (Krisenmaßnahmen)
Wenn der Arbeitnehmer versichert ist, muss der zuständige Sektor (Krankenkasse, Versicherer oder Fedris) amtshalber der Urlaubskasse eine elektronische Bescheinigung via das Netzwerk der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit (ZDSS) zuschicken.
Der Arbeitgeber wird den Urlaubskassen die Belegen über die folgenden Elemente verschaffen, wenn sie darum bitten:
- die Ausführung der bürgerlichen Pflichten
- die Ausführung eines öffentlichen Mandat
- diverse Aufträge, wie Gewerkschaftsvertreter oder Sozialrichter, Kurse oder Symposien
- Lockout
Der Arbeitgeber muss diese Belegen bis zum 31. Dezember des vierten Jahres, das dem Jahr, in dem das Urlaubs zuerkannt werden muss, aufbewahren. In der Praxis werden wenige Bescheinigungen beim Arbeitgeber beantragt.
Dieses Datum muss nur im 4. Quartal des Jahres in der Zone 'Anzeige Arbeitgeber' (die auf der Dmfa-Meldung steht) angegeben werden und die Datum muss also nicht für jeden Arbeitnehmer separat mitgeteilt werden.
Das Datum wird nur zur Information für die Urlaubskassen angefordert. Bestimmte Urlaubskassen zahlen ja die Urlaubsgelder auf ein bestimmtes, festes Datum, indessen andere Urlaubskassen jedes Jahr während derselben Periode zahlen.
Die Urlaubskassen können nur das Anfangsdatum des Urlaubs, das von den Arbeitgebern in ihrer Anzeige der 4. Quartal mitgeteilt wurde, berücksichtigen, wenn sie den Kalender der Zahlungen ändern müssen (zum Beispiel um den Zahlungskalender aufs Neue in Gleichgewicht zu bringen wegen der Streichung oder die Schöpfung der Arbeitgeber).
Erinnerung: das Urlaubsgeld muss von den Urlaubskassen zwischen dem ersten Arbeitstag des Monates Mai und dem letzten Arbeitstag des Monates Juni - und insbesondere im Augenblick, das der Haupturlaub genommen wird, ausgezahlt werden.
Die Arbeitgeber müssen direkt mit der zuständigen Urlaubskasse Kontakt aufnehmen um das Datum ändern zu lassen, wenn sie feststellen das das Zahlungsdatum, das die Urlaubskasse benutzt, der Wirklichkeit in ihren Unternehmen nicht oder nicht mehr entspricht.
Beispiele: Änderung der Periode, in der der Haupturlaub im Unternehmen genommen wird, neues System im Turnus um den Urlaub zu nehmen,...
Die Zahlungsdaten der Urlaubsgelder der verschiedenen Urlaubskassen sind von April jedes Jahres an für die Arbeitgeber oder ihr Sozialsekretariat via die Anwendung 'Urlaubsbestand' auf der Portalseite der sozialen Sicherheit verfügbar.
Artikel 21, §1, des königlichen Erlasses vom 30. März 1967 zur Festlegung der allgemeinen Ausführungsbedingungen der Gesetze über den Jahresurlaub der Lohnempfänger.